Auszüge aus dem Liegenschaftskataster...
bekommen Sie auch hier!
Service zu amtlichen Daten des Grund- und Bodens - nicht nur bei den Vermessungs- und Katasterämtern

Neuregelung für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Die Befugnis zur Gewährung von Einsicht und die Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster wurde erheblich erweitert. Neben den zuständigen Vermessungs- und Katasterämtern dürfen nun auch Kommunalverwaltungen und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Rheinland-Pfalz im Bereich ihrer Niederlassung den Bürgerinnen und Bürgern benötigte Standardausgaben aus dem Liegenschaftskataster und der Liegenschaftsbeschreibung gegen Gebühr erstellen. Darüber hinaus sind die ÖbVI befugt, fachliche Interpretationen (Auskünfte) zu den Datenínhalten des Liegenschaftskatasters zu erteilen.
Bürgerinnen und Bürger können nun häufig benötigte Auszüge aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung, z.B. als Unterlagen für Baugesuche oder Kaufverträge, auch bei den genannten Stellen vor Ort direkt erwerben. Kosten bzw. Gebühren regelt die GebVermGAVO lfd. Nr. 5ff
Sie können einige Daten auch in druckaufbereiteter Form (pdf) und damit sehr zeitnah auf elektronischem Weg erhalten. Sprechen Sie uns an!
Datenschutz
Bitte beachten Sie: An Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs dürfen Geobasisinformationen mit Personenbezug nur übermittelt werden, wenn diese ein berechtigtes Interesse darlegen und überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht beeinträchtigt werden. Auskünfte über gespeicherte Daten Ihrer Person oder Ihres Eigentums regelt auch das Landesdatenschutzgesetz! Auch haben Sie als Grundstückseigentümer /-innen oder Erbbauberechtigte das Recht, zu wissen, wer Informationen über Ihr Grundstück angefordert hat! Aus diesem Grund werden bei personenbezogenen Auskünften, Auszügen und Einsichten in das Liegenschaftskataster immer die Personalien der Auskunftsbegehrenden gespeichert!


