Kosten
Kostenschätzungen, Angebote, Vergütungen, Gebühren, Auslagen
Hoheitliche, vermessungstechnische Dienstleistungen sind in Rheinland-Pfalz nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (besonderes Gebührenverzeichnis) - vom 09.09.2011 in der jeweils geltenden Fassung abzurechnen. Die gesetzlichen Vorschriften verbieten die Beteiligung an Ausschreibungen, da die Kosten für Liegenschaftsvermessungen gemäß der GebVermGAVO erst nach Abschluss der örtlichen und häuslichen Arbeiten zu berechnen sind. Festpreisangebote können daher nicht abgegeben werden.
Zu diesen hoheitlichen Tätigkeiten zählen z.B.:
Vermessungen lang gestreckter Anlagen
Baulandumlegungen
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