Teilungs- oder besser Zerlegungsvermessung
Beispiel: Das unten angegebene Baugrundstück (Bodenrichtwert 55€) soll zum Zwecke der Doppelhausbebauung geteilt werden. Bei der Vermessung des Flurstücks 355 entstehen die Teilstücke 355/a sowie 355/b.

Für die Gebührenberechnung werden demnach folgende Daten verwendet:
Gebühr nach GebVermGAVO vom 09.09.2011
| Ausgangsdaten:
Vermessungsfläche: 660m² * Bodenwert 55 € = € 36300, beantragt ist nur die Abmarkung der neuen Grenze, mittlere Katasterqualität (koord. Grenz- und Gebäudepunktfeld) |
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| Grundaufwand | € 275,- |
| Gebühr je neues Flurstück € 143,- / je Flurstück | € 286,- |
| Grenzermittlung im koord. Grenz- und Gebäudepunktfeld*** je Punkt € 200,- / mind. 600,- je Antrag Beispiel: 4 Punkte | € 800,- |
| Absteckung und Kontrollaufnahme je neuer Grenzpunkt € 44,- 2 Punkte | € 88,- |
| Vermarkung je Grenzstein € 27,50 / sonst. Vermarkung € 16,50 Beipiel: 2 Grenzsteine | € 55,- |
| Zwischensumme | € 1504,- |
| Wertfaktor Bodenwert der Verm.-fläche zwischen € 20000,- und € 40000,- = 1,1 d.h. Zuschlag 10% | € 150,40 |
| Zwischensumme | € 1654,40 |
| Übernahmegebühr des Vermessungs- und Katasteramtes 20% USt-frei | € 330,88 |
| Vermessungsunterlagen - 0,02 km² | € 27,50 |
| Summe der Gebühren | € 2012,78 |
| St. | € 319,56 |
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voraussichtliche Gesamtgebühr incl. USt. im koordinierten Grenz- und Gebäudepunktfeld |
€ 2332,34 |
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voraussichtliche Gesamtgebühr incl. USt. im Koordinatenkataster (höchste Katasterqualität) |
€ - |
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voraussichtliche Gesamtgebühr incl. USt. im nicht festgestellten Kataster (untere Katasterqualität) |
€ - |
| zzgl. Vermarkungsmaterial | |
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voraussichtliche Gesamtgebühr incl. USt. durchgeführt als Sonderung |
€ - |
Die angegebene Kostenschätzung dient der groben Orientierung. Es gibt noch einige Faktoren, welche die Vermessung teurer machen könnten. Hier erstelle ich Ihnen gerne und unverbindlich eine individuelle Kostenschätzung!


