Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Christian Wilker

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Teilungs- oder besser Zerlegungsvermessung


Beispiel: Das unten angegebene Baugrundstück (Bodenrichtwert 55€) soll zum Zwecke der Doppelhausbebauung geteilt werden. Bei der Vermessung des Flurstücks 355 entstehen die Teilstücke 355/a sowie 355/b.

Für die Gebührenberechnung werden demnach folgende Daten verwendet:

Gebühr nach GebVermGAVO vom 09.09.2011

Ausgangsdaten:

Vermessungsfläche: 660m² * Bodenwert 55 € = € 36300, beantragt ist nur die Abmarkung der neuen Grenze, mittlere Katasterqualität (koord. Grenz- und Gebäudepunktfeld)

Grundaufwand €     275,-
Gebühr je neues Flurstück € 143,- / je Flurstück €     286,-
Grenzermittlung im koord. Grenz- und Gebäudepunktfeld*** je Punkt € 200,- / mind. 600,- je Antrag    Beispiel: 4 Punkte €     800,-
Absteckung und Kontrollaufnahme je neuer Grenzpunkt € 44,-   2 Punkte €      88,-
Vermarkung je Grenzstein € 27,50 /  sonst. Vermarkung € 16,50 Beipiel: 2 Grenzsteine €      55,-
Zwischensumme €   1504,-
Wertfaktor Bodenwert der Verm.-fläche zwischen € 20000,- und € 40000,-  = 1,1  d.h. Zuschlag 10% €     150,40
Zwischensumme €   1654,40
Übernahmegebühr des Vermessungs- und Katasteramtes 20% USt-frei €    330,88
Vermessungsunterlagen - 0,02 km² €      27,50
Summe der Gebühren €   2012,78
St. €     319,56    

voraussichtliche Gesamtgebühr incl. USt.  im koordinierten Grenz- und Gebäudepunktfeld

€  2332,34

voraussichtliche Gesamtgebühr incl. USt.  im Koordinatenkataster (höchste Katasterqualität)

€  -

voraussichtliche Gesamtgebühr incl. USt. im nicht festgestellten Kataster (untere Katasterqualität)

€  -
zzgl. Vermarkungsmaterial

voraussichtliche Gesamtgebühr incl. USt. durchgeführt als Sonderung

€   -

Die angegebene Kostenschätzung dient der groben Orientierung. Es gibt noch einige Faktoren, welche die Vermessung teurer machen könnten. Hier erstelle ich Ihnen gerne und unverbindlich eine individuelle Kostenschätzung!