Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Christian Wilker

...Vermessung einfach auf den . gebracht

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Liegenschaftsvermessungen / Katastervermessungen

106-sw

... vom Vermessungs- und Katasteramt und von

Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren(innen)


Liegenschaftsvermessungen2

Sie möchten wissen, wo Ihre Grenzen liegen?

Bei einem Bauprojekt wurden Grenzmarken zerstört und sollen wiederhergestellt werden?

Sie haben ein Grundstück und möchten einen Teil davon veräußern?

Sie haben gebaut und möchten Ihrer Verpflichtung nachkommen, diesen Neubau amtlich einmessen zu lassen?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit JA beantworten, müssen Sie sich an eine(n) Öffentlich bestellte(n) Vermessungsingenieur(in) Ihres Bundeslandes oder an das gebietszuständige Vermessungs- und Katasteramt wenden! Hier werden Sie beraten und erhalten Informationen über entstehende Gebühren!

Liegenschaftsvermessungen werden nur durch die Vermessungs- und Katasterämter oder die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen / -ingenieure als hoheitliche Länderaufgabe durchgeführt. Die Kosten für diese Tätigkeiten regelt  eine Gebührenordnung. Sie gilt damit rechtsverbindlich für alle ÖbVI als auch für das gebietszuständige Vermessungs- und Katasteramt.

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